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UNSERE SCHULORDNUNG


Download der Schulordnung


Damit wir uns an der Schule wohlfühlen und gemeinsam lernen und lehren können, müssen wir die Regeln der Schulordnung einhalten.

Wir gehen respektvoll miteinander um:


  • „Alles, was du von anderen erwartest, das tue auch für sie.“
  • Auf dem gesamten Schulgelände gilt die Stopp-Regel.
  • Gewalt – ob körperlich oder in Worten - hat bei uns keinen Platz!
  • Wir sind höflich zueinander, sagen „bitte“ und „danke“
  • Wir grüßen uns.

Richtiges Verhalten im Unterricht:

  • Zum Unterrichtsbeginn erscheinen wir pünktlich.
  • Andere wollen lernen, deshalb verhalten wir uns auf den Gängen ruhig.
  • Unsere Hausaufgaben erledigen wir zuverlässig.
  • Nur mit vollständigen Sportsachen kann ich am Sportunterricht teilnehmen.
  • Wenn wir den Raum wechseln, machen wir dies leise in Zweierreihen.
  • Handys und Sammelkarten dürfen in der Schule nicht benutzt werden. Am besten bleiben sie zuhause.

Richtiges Verhalten in den Pausen:

  • Während der Pause bleiben wir auf dem Schulhof.
  • Die Toilette suchen wir davor oder danach auf.
  • Am Ende der Pause stellen wir uns auf und räumen die Spielsachen auf.
  • Wir nehmen auf andere Kinder Rücksicht. 

Schäden:
 
  • Wir gehen mit dem Unterrichtsmaterial sorgsam um.
  • Wer Schulbücher verschmutzt oder verliert, muss sie ersetzen.

Unfälle verhüten:

  • Wir gehen langsam die Treppe hoch und herunter.
  • Fahrräder und Roller dürfen nur an den Fahrradständern abgestellt werden.
  • Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände verboten.
 
So halten wir unsere Schule sauber:
  • Unseren Abfall werfen wir in die Mülleimer.
  • Wir verlassen unseren Arbeitsplatz sauber und stellen den Stuhl hoch.
  • Am Ende des Schulvormittags fegt der Zimmerdienst den Klassenraum.
  • Wir verlassen die Toiletten sauber.
  • Kaugummikauen ist in der Schule verboten.
  • Jacken und Sportbeutel gehören an die Haken oder ins Regal.

An unsere Eltern:

  • Bitte lassen Sie die Kinder, wenn Sie sie mit dem Auto bringen, in der Mönchsbergstraße aussteigen.
  • Melden Sie Erkrankungen bereits am ersten Tag bis 7.45 Uhr.
  • Am dritten Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen