Die verschiedenen Ebenen der Elternvertretung sind im Schulgesetz verankert. Es sind dies die Klassenpflegschaft (§56), der Elternbeirat (§57) sowie die Schulkonferenz (§47).
Die Klassenpflegschaft einer Schulklasse, (Elternabend) besteht aus den Eltern der Schüler und Lehrern der Klasse. Die Klassenpflegschaftssitzungen dienen dazu, das Zusammenwirken von Eltern und Lehrern zu fördern. Hier werden Themen besprochen wie z.B. Entwicklungsstand der Klasse, Lernziele, Leistungsbeurteilung, Klassenfahrten etc.
Der Elternbeirat (EBR) ist die Vertretung der Eltern der Schüler
einer Schule. Ihm obliegt es, das Interesse und die Verantwortung
der Eltern für die Aufgaben der Erziehung zu wahren und zu
pflegen, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und
Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern
zu beraten und der Schule zu unterbreiten, an der Verbesserung der
inneren und äußeren Schulverhältnisse mitzuarbeiten und das
Verständnis der Öffentlichkeit für die Erziehungs- und
Bildungsarbeit der Schule zu stärken.
Die Eltern der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte einen Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter. Die Klassenelternvertreter und ihre Stellvertreter bilden den Elternbeirat der Schule. Mindestens zweimal pro Schuljahr findet eine gemeinsame Sitzung statt – zu aktuellen Themen, zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch untereinander und mit der Schulleitung.
Elternbeiratsvorsitzende Frau Anja Kunad, 2b
Klasse 1a | Frau Reifel Frau Huber |
Klasse 1b | Frau Klein Frau Back |
Klasse 1c | Frau Brand Herr Uhrig |
Klasse 2a | Herr Jopp Frau Lenhart |
Klasse 2b | Frau Kunad Herr Jelinek |
Klasse 2c | Herr Beisel Herr Dekkert |
Klasse 3a | Herr Wolff Frau Heinzmann |
Klasse 3b | Frau Dittus Frau Kühnemund |
Klasse 3c | Frau Appari Frau Ziegenhorn |
Klasse 4a | Frau Code- Herbort Herr Rechmann |
Klasse 4b |
Frau Faßbender Frau Sand |
Klasse 4c | Frau Laux Frau Sottile |